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Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit
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Herzlich willkommen

... auf der Homepage der Freiwilligenagentur OHA des Paritätischen

Die Freiwilligenagentur OHA ist eine zentrale Beratungsstelle für freiwilliges Engagement und Vereinsarbeit im Landkreis Göttingen (Altkreis Osterode am Harz).
Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements.

Ihre zentralen Aufgaben sind:

  • Interessierte Freiwillige zu unterstützen für sich ein sinnvolles und interessantes Betätigungsfeld in einer gemeinnützigen Organisation oder einem Projekt zu finden.
  • Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen bei der Verwirklichung eigener Ideen oder Projekte zu unterstützen.   
  • Gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Initiativen zu helfen, für ihre Aktivitäten engagierte Menschen zu gewinnen.
  • Information und Beratung von gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Initiativen rund um die Vereinsarbeit.
  • Aus- und Fortbildungen für Ehrenamtliche zu organisieren.
  • Eigene Projekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu initiieren.

Sie richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und bietet gemeinnützigen Organisationen und Vereinen im Bereich Bildung, Kultur, Soziales, Gesundheit, Integration und Umwelt Unterstützung an.

Unsere Beratungen sind kostenfrei.

Die Freiwilligenagentur OHA des Paritätischen wird durch das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitfinanziert.

 

 

Aktuelles

Handreichung: Gemeinnützigkeit und Protest gegen Rechtsextremismus

Proteste für Demokratie und gegen Rechtsextremismus.
Viele gemeinnützige Organisationen sind an Demonstrationen beteiligt.
Doch mit dieser klaren Positionierung gegen rechtsextreme Kräfte gehen auch Unsicherheiten einher.
Besonders das Gemeinnützigkeitsrecht stößt hier an seine Grenzen.

Die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung hat daher eine digitale Handreichung
zum Thema Gemeinnützigkeit und Demonstrationen gegen Rechtextremismus zusammengestellt.
Hier werden verschiedene Szenarien unter aktuellen rechtlichen Gesichtspunkten durchgespielt und
Grenzen des gemeinnützigen Engagements aufgezeigt.
Die Handreichung ersetzt allerdings keine Rechtsberatung, sondern dient als unverbindlicher Hinweis.

Die digitale Handreichung „Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren?“
ist
auf der Webseite der  Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung zu finden.

Kurzfassung: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/duerfen-vereine-demonstrieren/

Lange Version: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/duerfen-vereine-gegen-rechtsextremismus-demonstrieren-gefahr-gemeinnuetzigkeit/

Quelle: newsletter der bagfa

Wettbewerb "Gute Nachbarschaft 2024"- Fördermittelantrag stellen bis 4.4.2024

Auslobung Wettbewerb "Gute Nachbarschaft" 2024

Der Wettbewerb „Gute Nachbarschaft“ 2024 ist formal gestartet. Jetzt Fördermittel beantragen!

Wohnquartiere stärken, Integration und Teilhabe fördern!

Gesucht werden innovative Projekte zur Förderung der Integration und der Teilhabe in Gebieten mit besonderen sozialen, demografischen sowie integrativen Herausforderungen.

Die niedersächsischen Städte und Gemeinden haben die Herausforderungen einer Erstaufnahme zahlreicher Flüchtlinge erfolgreich gemeistert. Nun gilt es weiterhin, die zugewanderten Mitbürger*innen zu integrieren. Die Erfahrungen zeigen, dass diese vorrangig in solche Stadtteile ziehen, in denen sie Nachbar*innen ihrer eigenen Herkunft finden, die ihre Muttersprache sprechen und bei denen sie sich Zuhause fühlen. Gleichzeitig ziehen sie dorthin, wo sie bezahlbaren Wohnraum und Chancen auf Beschäftigung finden. Durch eine deutliche Zunahme der Anwohner*innen in den jeweiligen Stadtteilen und Orten können soziale Konflikte dadurch entstehen, dass die soziale Infrastruktur den veränderten Anforderungen nicht mehr entspricht.  

Wir rufen Interessierte auf ihre inhaltliche Projektdarstellung direkt online auf www.gwa-nds.de einzureichen. Zur Antragstellung gehört neben der inhaltlichen Projektdarstellung auch der Finanzantrag, der bei der NBank einzureichen ist.

Download: Aktualisierte Fassung der Auslobung (PDF)

Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 04.04.2024.

Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre. Die Höchstfördersumme beträgt 60.000 Euro pro Jahr, als 75 %ige Zuschussfinanzierung. Eine Erhöhung der Fördersumme auf bis zu 120.000 € jährlich ist möglich, wenn sich der Antrag auf mehrere Projektgebiete bezieht.

Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Juni 2024 durch eine unabhängige Jury.

Für weitere Informationen und zur Beratung für die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle


Quelle: Website LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen

 

Der Harzkurier informiert - demnächst Sonderseite "Nachrichten aus den Vereinen"

Beim Harzkurier wird sich zukünftig bei der Veröffentlichung von Vereinsnachrichten einiges ändern.

"Aufgrund der Fülle an Berichten, die uns täglich erreichen, sowie der veränderten Seitenstruktur und dem sich stetig wandelnden Leseverhalten werden wir künftig auf die Veröffentlichung von Berichten über Finanzspenden unter 500 Euro, Vereins-, Studien- und Klassenfahrten sowie Wanderungen, Tagesausflüge sowie sonst wie geartete kulinarische Zusammenkünfte verzichten. Berichte über Sachspenden werden künftig nur noch veröffentlicht, wenn der Warenwert der Spende im Bericht genannt wird und er die 500-Euro-Grenze überschreitet.
Gerne können Sie uns Ihre Berichte über Vereinsnachmittage, Jahresversammlungen, Veranstaltungen und Feste weiterhin per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zukommen lassen, die wir dann auf der in unregelmäßigen Abständen erscheinenden Sonderseite „Nachrichten aus den Vereinen“ veröffentlichen werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis."

 Quelle: Harzkurier, 5.12.2023

Hybride Fachkonferenz „LandKULTUR: kreativ und engagiert!“ am 5. März 2024

Auf der Fachkonferenz „LandKULTUR: kreativ und engagiert!“ können Sie sich über Erfolgsfaktoren, Herausforderungen und Erkenntnisse der BULEplus-Fördermaßnahme mit über 250 umgesetzten Projekten informieren.
Lassen Sie sich von Projektakteuren auf dem „Markt der Möglichkeiten“ inspirieren und diskutieren Sie mit, wie Kultur in ländlichen Räumen gestaltet werden kann.
Am Dienstag, 5. März von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr im hybriden Format – im KULTURHAUS Salzwedel.
 
Alle Informationen finden Sie unter: https://www.engagiert-im-landkreisgoettingen.de/landkultur-kreativ-und-engagiert-fachtagung-maerz-2024

Juleica-Ausbildung startet im Februar 2024 - Anmeldungen schon möglich

Der Fachbereich Jugend des Landkreises Göttingen bietet Interessierten
ab dem 02.02.2024 eine Juleica-Ausbildung an.
Anmeldungen sind ab sofort möglich. Bitte nutzen Sie dafür das Anmeldeformular.
Darin finden Sie auch weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Teilnahme und zu den Inhalten.
Bedingt durch die Raumgröße ist die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt.

Gerne können Sie diese Ankündigung an weitere Interessierte weiterleiten.
Für evtl. Fragen steht ihnen Peter Dzimalle zur Verfügung.

Beginn: 02.02.2024, 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Der Bunte Laden, Hauptstr. 7, 37412 Herzberg

Weitere Termine:
02.-04.02.2024
17./18.02.2024
24./25.02.2024
 
Landkreis Göttingen - Der Landrat
Fachbereich Jugend
Peter Dzimalle
Fachdienst 51.5
Herzberger Str. 5, 37520 Osterode am Harz
 
Tel.: 05522-960-4750| Fax: 05522-960-64750 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!