Aktuelles
Stifter-helfen: Schutz vor Cyberbedrohungen wie Viren, Phishing oder Malware
Gemeinnützige Organisationen verwalten oft sensible Daten.
Ein verantwortungsvoller Umgang mit diesen Daten erfordert nicht nur Sorgfalt,
sondern auch den richtigen Schutz vor Cyberbedrohungen wie Viren, Phishing oder Malware.
Mit Lösungen wie Bitdefender, Avast und Cisco stehen Non-Profits leistungsstarke
Sicherheitslösungen zur Verfügung, die Netzwerke, Geräte und Daten zuverlässig absichern.
Über Stifter-helfen können diese Produkte zu Sonderkonditionen bezogen werden.
Haus des Stiftens ist ein Sozialunternehmen, das wirkungsvolles Engagement erleichtert und
im Sinne der Global Goals zu mehr Gemeinwohl beiträgt. Dafür bietet es mit Partnern
Unterstützung für Stiftungen, Non-Profit-Organisationen und Unternehmen.
Quelle: Newsletter Stifter-helfen Feb 2025
Mehr Infos zu Stifter-helfen: https://www.stifter-helfen.de/ueber_uns/ueber_stifter_helfen_at
Kindeswohlgefährdung? Ablaufschema und Beratung für mehr Handlungssicherheit
Sie machen sich Sorgen um ein Kind in Ihrem Umfeld?
Wenn Sie eine Kindeswohlgefährdung in Ihrem Verein/Umfeld vermuten oder bemerken, finden Sie im Ablaufschema Hinweise, wie Sie vorgehen und welche Fachstellen Ihnen weiterhelfen können:
www.landkreisgoettingen.de/fileadmin/eigene_Dateien/Themen_Leistungen/Familie___Bildung/Angebote_fuer_Familien_mit_Kindern/Fruehe_Hilfen/Netzwerk_Fruehe_Hilfen/KWG_Ablaufschema_2024.pdf
Als Ehrenamtliche können Sie eine kostenlose Beratung durch eine Kinderschutzfachkraft nutzen. Ab sofort dient das Zentrum für Kinderrechte und Kinderschutz (KuK) als zentrale Anlaufstelle für Beratungsanfragen für Stadt und Landkreis Göttingen:
Telefon: 0551 79 777 398
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Informationen dazu finden Sie auch unter: kuk-goettingen.de
Jugendcrew- bis zu 1.000,- Euro Fördermittel für Projekte von Jugendlichen
Anträge können Jugendliche unter 28 Jahren in Kooperation mit gemeinnützigen Vereinen/Organisationen, kirchlichen Organisationen oder kommunalen Trägern (z.B. Kinder- und Jugendbüros) stellen. Pro Projekt werden maximal 1.000 Euro gefördert. Eigenmittel müssen nicht eingebracht werden. Weitere Informationen zum Antragsformular sowie zu den Förderkriterien sind unter dem unten angegebenen Link zu finden.
Jugendliche können sich zur Beratung an das Team der Jugendcrew wenden.
Förderkriterien der Jugendcrew - Ein Fördergremium der Heinrich-Dammann-Stiftung
Zielgruppe & Antragssteller
• Kernzielgruppe sind alle Jugendlichen im Alter von 14 – 27 Jahren innerhalb unseres Fördergebietes
• Antragsstellende müssen unter 28 Jahren alt sein
Unsere Förderkriterien:
• Projekte von Jugendlichen für Jugendliche
• Projekte müssen keinen Eigenanteil vorweisen: Weitere Förderer sind erwünscht, aber nicht notwendig
• bis zu 1000 € pro Projekt – gerne auch weniger
• Fördergebiet: Raum Niedersachsen
• gefördert werden projektbezogene Honorar- und Sachkosten: Referenten, Material, Medien und Co.
• nicht gefördert werden:
o Arbeit mit Kindern unter 13 Jahren
o Konfirmandenarbeit – aber Schnittstellenarbeit zwischen Konfirmanden und Teamern
o reine Materialanschaffungen
o Freizeiten oder Gruppenstunden
o Projekte, in denen Alkohol und/oder Drogen konsumiert werden
Weiterlesen: Jugendcrew- bis zu 1.000,- Euro Fördermittel für Projekte von Jugendlichen
Weitere DSEE- Veranstaltungen in 2025: Digitalisierung, E-Rechnung, Fördermittel, Social-Media und Projektmanagement,
Die DSEE hat bereits ein Teil ihres Programms bis Juni 2025 veröffentlicht. Da ist sicherlich für alle etwas dabei.
#DSEEerklärt-Seminarreihen
Engagementstrategie der Bundesregierung - aktuelle Broschüre zum Download
4.12.2024
Mehr als ein Drittel aller Menschen in der Bundesrepublik Deutschland engagieren sich freiwillig. Mit der Engagementstrategie des Bundes legt die Bundesregierung die Grundlage für eine zukunftsgerichtete Engagementpolitik. Übergeordnetes Ziel ist es, freiwilliges, auf den Werten der Verfassung ausgerichtetes Engagement für alle zu ermöglichen und dieses im Rahmen der verfassungsmäßigen Zuständigkeit des Bundes durch geeignete Rahmenbedingungen zu fördern und zu stärken. Die Strategie umfasst zahlreichende laufende und beabsichtigte Vorhaben, um freiwilliges Engagement in Krisenzeiten und Transformationsprozessen zu stärken, Teilhabe zu ermöglichen und Vielfalt anzuerkennen, strukturellen Herausforderungen für freiwilliges Engagement zu begegnen, die digitale Transformation der Zivilgesellschaft zu begleiten und Engagement über Grenzen hinweg zu ermöglichen.
Die Engagementstrategie des Bundes wurde unter Federführung des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend erarbeitet.
Hier gelangen Sie zum Download: https://www.bmfsfj.de/bmfsfj/service/publikationen/engagementstrategie-des-bundes-251454
JULEICA -Ausbildung startet im Februar 2025 in Herzberg
Die Ausbildungstermine für die juleica-Ausbildung 2025 stehen fest. Anmeldungen sind ab sofort möglich bei Peter Dzimalle.
Die Ausbildung startet am Wochenende 7.-9. Februar 2025 um 16.00 Uhr. Weiter geht es am 15+16.2. und am 22.+23.2.2025.
Veranstaltungsort: Der Bunte Laden , Hauptstr. 7, 37412 Herzberg am Harz
Die Jugendleiter-Card (Juleica) ist der bundesweite einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit.
Sie ist die Legitimation und der Qualifikationsnachweis gegenüber Eltern, Lehrern, Arbeitgebern, Behörden und ganz allgemein in der Öffentlichkeit.
Die Ausbildung umfasst circa 50 Unterrichtsstunden mit folgenden Inhalten:
- Gesellschaftliche Situation von Kindern und Jugendlichen
- Persönlichkeitsentwicklung
- Gruppenpädagogik
Weiterlesen: JULEICA -Ausbildung startet im Februar 2025 in Herzberg
Die neue Benedetto: Der Verein lädt zum Feiern ein / MGV-alternative Einladungsformen / Was verbirgt sich hinter den GoBD
Vereins-Weihnachtsfeier - Wie viel darf es kosten, wenn der Verein zum Feiern einlädt?
Das Jahr bei einer Weihnachtsfeier mit allen Haupt- und Ehrenamtlichen Revue passieren zu lassen, Danke zu sagen und gemeinsam die erreichten Vereinsziele zu feiern, gekrönt von einem leckeren Essen und womöglich noch Geschenken. Wenn alles aus der Vereinskasse finanziert wird, gibt es einige steuerrechtliche Vorschriften, die es einzuhalten gilt.
Hier geht es zum Artikel
Das erwartet Sie noch in der Novemberausgabe der Benedetto 2024:
Steuern & Finanzen
(Weihnachts-)Feiern im Verein
Vorstandswissen
Alternative Einladungsformen zur Mitgliederversammlung
Praxiswissen
Die GoBD - Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie Datenzugriff
… und vieles mehr in der November-Ausgabe der Benedetto!
Herausgeber der Benedetto:
Leiten Sie die Info gern (...) Vereine oder bekannte Vorstände, Geschäftsführer, Schatzmeister weiter.
Oder kopieren und teilen Sie den Link benedetto.deutsches-ehrenamt.de
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Entlastung für Vereine und Organisationen: Das Land Niedersachsen übernimmt zukünftig die GEMA-Gebühren
" Das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport und die Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte (GEMA), haben einen Pauschalvertrag zu Gunsten gemeinnütziger, mildtätiger sowie kirchlicher Vereine und Organisationen in Niedersachsen unterzeichnet.
Nach erfolgreicher Veranstaltungsmeldung wird das Land ab Freitag, 01.11.2024, die GEMA-Gebühren für bis zu vier Veranstaltungen mit Musik pro Verein und Jahr übernehmen. Dafür stehen im noch laufenden Jahr fast 167.000 Euro und in den kommenden Jahren bis zu eine Million Euro jährlich zur Verfügung. Diese Gebühren fallen an, wenn bei Festen und Treffen Musiktitel gespielt werden, die urheberrechtlich geschützt sind. Sie werden von der GEMA an die Künstlerinnen und Künstler weitergereicht." ....
Weitere Informationen (und Einschränkungen!!) finden Sie unter: https://www.gema.de/de/musiknutzer/ehrenamtliche-vereine-in-niedersachsen
Videoreihe "Die Babyboomer kommen ... ins Ehrenamt!"
Die Landesarbeitsgemeinschaft der Freiwilligenagenturen und Koordinierungsstellen für das Ehrenamt in Niedersachsen e.V. (LAGFA) präsentiert in der neuen fünfzehnteiligen Videoreihe kurze Statements von Menschen aus der Generation der Babyboomer, die sich ehrenamtlich engagieren und andere zum Engagement motivieren möchten.
In den Videos kommen Menschen zu Wort, die anderen Mut machen wollen, den dritten Lebensabschnitt positiv anzugehen, ehrenamtlich aktiv zu sein und darin viele Chancen zu sehen. Die Generation der Babyboomer stellt eine potenzielle Mitgliedergruppe für Vereine dar.
Einige der LAGFA-Videos sind bereits unter https://lagfa-niedersachsen.de/ und auf YouTube unter https://www.youtube.com/watch?v=kAvFR7-uJrI zu sehen.
Förderprogramm "Mitten drin" - Antrag jetzt stellen für Projekte für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche
Ab sofort können Anträge im Landesförderprogramm „Mitten drin!“ für das Jahr 2025 gestellt werden. Gefördert werden leicht zugängliche Gruppenangebote für sozial benachteiligte Kinder und Jugendliche im Alter von sechs bis 18 Jahren im Zeitraum vom frühestens 1. Januar 2025 bis zum 30. September 2025. Antragsberechtigt sind freie Träger der Jugendhilfe sowie gemeinnützige Vereine und Verbände. Projektanträge können für sogenannte „Mikroprojekte“ (bis zu 3.000 Euro) und für „Makroprojekte" (bis zu 10.000 Euro) eingereicht werden.
Zusammenfassung
Die Beantragung erfolgt durch eine Kurzbeschreibung des Projekts und die Online-Antragstellung. Zielgruppen für die Landesförderung:
- aus prekären Familienverhältnissen
- aus Ein-Eltern-Familien / mit alleinerziehenden Müttern und Vätern
- mit Gewalterfahrungen innerhalb der Familie
- Gefördert werden Projekte freier Träger der Jugendhilfe / gemeinnütziger Vereine oder Verbände in Niedersachsen