Aktuelles
Handreichung: Gemeinnützigkeit und Protest gegen Rechtsextremismus
Proteste für Demokratie und gegen Rechtsextremismus.
Viele gemeinnützige Organisationen sind an Demonstrationen beteiligt.
Doch mit dieser klaren Positionierung gegen rechtsextreme Kräfte gehen auch Unsicherheiten einher.
Besonders das Gemeinnützigkeitsrecht stößt hier an seine Grenzen.
Die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung hat daher eine digitale Handreichung
zum Thema Gemeinnützigkeit und Demonstrationen gegen Rechtextremismus zusammengestellt.
Hier werden verschiedene Szenarien unter aktuellen rechtlichen Gesichtspunkten durchgespielt und
Grenzen des gemeinnützigen Engagements aufgezeigt.
Die Handreichung ersetzt allerdings keine Rechtsberatung, sondern dient als unverbindlicher Hinweis.
Die digitale Handreichung „Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren?“
ist auf der Webseite der Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung zu finden.
Kurzfassung: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/duerfen-vereine-demonstrieren/
Lange Version: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/duerfen-vereine-gegen-rechtsextremismus-demonstrieren-gefahr-gemeinnuetzigkeit/
Quelle: newsletter der bagfa
Wettbewerb "Gute Nachbarschaft 2024"- Fördermittelantrag stellen bis 4.4.2024
Auslobung Wettbewerb "Gute Nachbarschaft" 2024
Gesucht werden innovative Projekte zur Förderung der Integration und der Teilhabe in Gebieten mit besonderen sozialen, demografischen sowie integrativen Herausforderungen.
Die niedersächsischen Städte und Gemeinden haben die Herausforderungen einer Erstaufnahme zahlreicher Flüchtlinge erfolgreich gemeistert. Nun gilt es weiterhin, die zugewanderten Mitbürger*innen zu integrieren. Die Erfahrungen zeigen, dass diese vorrangig in solche Stadtteile ziehen, in denen sie Nachbar*innen ihrer eigenen Herkunft finden, die ihre Muttersprache sprechen und bei denen sie sich Zuhause fühlen. Gleichzeitig ziehen sie dorthin, wo sie bezahlbaren Wohnraum und Chancen auf Beschäftigung finden. Durch eine deutliche Zunahme der Anwohner*innen in den jeweiligen Stadtteilen und Orten können soziale Konflikte dadurch entstehen, dass die soziale Infrastruktur den veränderten Anforderungen nicht mehr entspricht.
Wir rufen Interessierte auf ihre inhaltliche Projektdarstellung direkt online auf www.gwa-nds.de einzureichen. Zur Antragstellung gehört neben der inhaltlichen Projektdarstellung auch der Finanzantrag, der bei der NBank einzureichen ist.
Download: Aktualisierte Fassung der Auslobung (PDF)
Die Frist zur Einreichung von Anträgen endet am 04.04.2024.
Die maximale Förderdauer beträgt drei Jahre. Die Höchstfördersumme beträgt 60.000 Euro pro Jahr, als 75 %ige Zuschussfinanzierung. Eine Erhöhung der Fördersumme auf bis zu 120.000 € jährlich ist möglich, wenn sich der Antrag auf mehrere Projektgebiete bezieht.
Die Auswahl der zu fördernden Projekte erfolgt im Juni 2024 durch eine unabhängige Jury.
Für weitere Informationen und zur Beratung für die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Servicestelle
Quelle: Website LAG Soziale Brennpunkte Niedersachsen
Hybride Fachkonferenz „LandKULTUR: kreativ und engagiert!“ am 5. März 2024
Auf der Fachkonferenz „LandKULTUR: kreativ und engagiert!“ können Sie sich über Erfolgsfaktoren, Herausforderungen und Erkenntnisse der BULEplus-Fördermaßnahme mit über 250 umgesetzten Projekten informieren.
Lassen Sie sich von Projektakteuren auf dem „Markt der Möglichkeiten“ inspirieren und diskutieren Sie mit, wie Kultur in ländlichen Räumen gestaltet werden kann.
Am Dienstag, 5. März von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr im hybriden Format – im KULTURHAUS Salzwedel.
Alle Informationen finden Sie unter: https://www.engagiert-im-landkreisgoettingen.de/landkultur-kreativ-und-engagiert-fachtagung-maerz-2024
Der Harzkurier informiert - demnächst Sonderseite "Nachrichten aus den Vereinen"
Beim Harzkurier wird sich zukünftig bei der Veröffentlichung von Vereinsnachrichten einiges ändern.
"Aufgrund der Fülle an Berichten, die uns täglich erreichen, sowie der veränderten Seitenstruktur und dem sich stetig wandelnden Leseverhalten werden wir künftig auf die Veröffentlichung von Berichten über Finanzspenden unter 500 Euro, Vereins-, Studien- und Klassenfahrten sowie Wanderungen, Tagesausflüge sowie sonst wie geartete kulinarische Zusammenkünfte verzichten. Berichte über Sachspenden werden künftig nur noch veröffentlicht, wenn der Warenwert der Spende im Bericht genannt wird und er die 500-Euro-Grenze überschreitet.
Gerne können Sie uns Ihre Berichte über Vereinsnachmittage, Jahresversammlungen, Veranstaltungen und Feste weiterhin per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zukommen lassen, die wir dann auf der in unregelmäßigen Abständen erscheinenden Sonderseite „Nachrichten aus den Vereinen“ veröffentlichen werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis."
Quelle: Harzkurier, 5.12.2023
Juleica-Ausbildung startet im Februar 2024 - Anmeldungen schon möglich
Der Fachbereich Jugend des Landkreises Göttingen bietet Interessierten
ab dem 02.02.2024 eine Juleica-Ausbildung an.
Anmeldungen sind ab sofort möglich. Bitte nutzen Sie dafür das Anmeldeformular.
Darin finden Sie auch weitere Informationen zu den Voraussetzungen der Teilnahme und zu den Inhalten.
Bedingt durch die Raumgröße ist die Anzahl der Teilnehmenden begrenzt.
Gerne können Sie diese Ankündigung an weitere Interessierte weiterleiten.
Für evtl. Fragen steht ihnen Peter Dzimalle zur Verfügung.
Beginn: 02.02.2024, 16:00 Uhr
Veranstaltungsort: Der Bunte Laden, Hauptstr. 7, 37412 Herzberg
Weitere Termine:
02.-04.02.2024
17./18.02.2024
24./25.02.2024
Landkreis Göttingen - Der Landrat
Fachbereich Jugend
Peter Dzimalle
Fachdienst 51.5
Herzberger Str. 5, 37520 Osterode am Harz
Tel.: 05522-960-4750| Fax: 05522-960-64750 | E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Neu ab 01.01.2024: Das Zuwendungsempfängerregister
Es klingt nach mehr Bürokratie und Datenkrake, doch könnte das Zuwendungsempfängerregister, das ab dem
01.01.2024 seinen Dienst antritt, durchaus hilfreich sein. Es soll Sicherheit und Transparenz für Spender schaffen
und als Grundlage für die Digitalisierung des Spendenverfahrens dienen.
Alle gemeinnützigen Organisationen, wie Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs, die nach dem
Körperschaftssteuergesetz steuerbefreit sind, sollen dort aufgeführt werden.
Mehr Infos zum Zuwendungsempfängerregister finden Sie beim Haus des Stiftens.
(Stand: 28.11.2023, 9:58 Uhr)
Hierzu bietet die DSEE Online-Veranstaltungen an: #DSEEinformiert: Zuwendungsempfängerregister
Das neue Zuwendungsempfängerregister soll ab dem 1. Januar 2024 kommen. Doch was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen? Einige befürchten neue bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Dabei soll der Registereintrag automatisch durch die Finanzbehörden erfolgen. Kann das klappen? Und was ist überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers?
Zu diesen Fragen geben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vielwerth direkt nach dem Start des ZER Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen.
Meldet euch jetzt für eine der Infoveranstaltungen an – klickt einfach auf den Veranstaltungstitel:
- 09.01., 17:00–18:15 Uhr: #DSEEinformiert Zuwendungsempfängerregister 1
- 31.01., 17:00–18:15 Uhr: #DSEEinformiert Zuwendungsempfängerregister 2
Mitwirk-O-Mat
Der Mitwirk-O-Mat ist erst seit Kurzem online- also bitte nicht enttäuscht sein, wenn sich noch nicht allzuviele Vereine eingetragen haben. Gerne berät die Freiwilligenagentur OHA des Paritätischen zu Engagmentmöglichkeiten im Altkreis Osterode am Harz: Tel. 05522 9077-18 E-Mail an: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Welches Engagement passt zu dir?
Ein Mitwirk-O-Mat? Was ist denn das?
Der Mitwirk-O-Mat ist ein Online-Tool, dass das lokale Engagement im Altkreis Osterode am Harz fördern soll. Es hilft den Bürger:innen dabei, eine passende Engagementmöglichkeit für sich bspw. in einem Verein,
einer Organisation oder bei einer Initiative zu finden. Gleichzeitig hilft der Mitwirk-O-Mat Vereinen dabei, neue Freiwillige zu gewinnen und digital sichtbarer zu werden. Das Grundprinzip des Mitwirk-O-Mat dürfte
vielen bereits vom Wahl-O-Mat bekannt sein: Zunächst beantworten die Nutzerinnen und Nutzer eine Reihe kurzer Fragen zu persönlichen Interessen und Stärken. Aus den Antworten wird die Übereinstimmung mit den teilnehmenden
Vereinen berechnet. Entsprechend der individuellen Interessen werden die passenden Vereine in einem persönlichen Ranking vorgestellt. Am Ende kann jede Nutzerin und jeder Nutzer ein für sich passendes Umfeld bzw. freiwilliges Engagement finden, in welchem er oder sie sich einbringen kann.
Der Mitwirk-O-Mat steigert zudem die Sichtbarkeit der vielen Vereine und Initiativen unserer Region und macht sie attraktiver für Interessierte und Neumitglieder.
Sie suchen ehrenamtliche Unterstützung für Ihren Verein, Ihre Organisation, Ihr Projekt, Ihre (Dorf-) Initiative, ...?
Machen Sie mit Ihrem Eintrag im Mitwirk-O-Mat die Engagement-Welt bunter.
Hier geht es zum Eintragungsformular für Vereine, Organisationen und Initiativen.
Kostenfrei, geringer Zeitaufwand, jeder Zeit veränderbar.
Ganz wichtig: Bitte im Online-Formular unter den Kommentaren die Einsatzmöglichkeiten kurz benennen.
Alle Infos zum Mitwirk-O-Mat finden Vereinsvertreter:innen in unserem Flyer.
Was haben Vereine, Organisationen, Verbände, Schulen und Initiativen davon mitzumachen?
Sie können auf diesem Weg mit wirklich wenig Aufwand neue Engagierte ansprechen und auf sich aufmerksam machen.
Podcast zum Thema Hospizarbeit - das Team vom Hospizverein Osterode im Gespräch
Die Servicestelle Bürgerschaftliches Engagement (GIVE) hat mit Petra Schröder, erste Vorsitzende des Hospizvereins Osterode e.V., und Beate Bötzl, Koordinatorin der Hospizarbeit, gesprochen.
Im Podcast erzählen sie, warum das Engagement in diesem Bereich einen hohen gesellschaftlichen Wert hat und dass es in der Sterbe- und Trauerbegleitung oft auf ganz einfache, zwischenmenschliche Dinge ankommt.
Alle Informationen und Folgen finden Sie unter:
www.engagiert-im-landkreisgoettingen.de/podcast
Neue Fördermittel-Beratungsstelle des Landkreises Göttingen für Vereine und Kommunen
Sie haben eine Projektidee, aber Ihnen fehlen die finanziellen Mittel? Sie haben Fragen dazu, wie man einen Förderantrag ausfüllt?
Die Fördermittelberatung für Vereine und Kommunen unterstützt Sie bei allen Fragen rund um das Thema Förderungen.
Vereine, aber auch Initiativen und Gruppen, die im Gründungsprozess sind, können ab sofort das Beratungsangebot zu Fördermöglichkeiten des Landkreises Göttingen wahrnehmen. Sie können sich mit einer ersten Idee, einer konkreten Projektskizze oder Fragen zu einem bestimmtem Förderprogramm an die neu eingerichtete Stelle wenden. Ziel der Beratung ist es, dass Sie schnellstmöglich passende Förderungen kennenlernen und weitere Unterstützung durch den Fördermittelberater des Landkreises, Herrn Philipp Kallenbach, oder andere, passende Beratungs- und Förderstellen erhalten.
Fördermittelberatung für Vereine und Kommunen
Philipp Kallenbach
Telefon: 0551 525-2665
E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!
Weitere Informationen finden Sie unter:
www.engagiert-im-landkreisgoettingen.de/foerderung
https://www.engagiert-im-landkreisgoettingen.de/informiert/foerdermittel
Weitere Fördermitteldatenbanken:
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt - Förderdatenbank
Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt - Themenseite "Gelder akquirieren"
FreiwilligenServer Niedersachsen - Fördermitteldatenbank
Stiftungsportal Südniedersachsen - Stiftungsregister
Soziale Dorfentwicklung – Förderung für innovative Projekte im ländlichen Raum
Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft fördert Projekte, die zur Stärkung von Gemeinschaften in ländlichen Räumen und Gemeinden beitragen. Mit der Bekanntmachung "Soziale Dorfentwicklung – Starke Gemeinschaften für zukunftsfähige ländliche Räume" sollen Projekte mit einer maximalen Fördersumme von bis zu 200.000 Euro über einen Zeitraum von bis zu 30 Monaten gefördert werden.
Die thematischen Schwerpunkte des Förderprogramms sind folgende:
Schaffung oder Nutzbarmachung sozialer Begegnungsorte / Treffpunkte
Unterstützungs- und Begleitstrukturen für ältere Menschen
Vielfalt, gesellschaftlichen Zusammenhalt und Inklusion leben
Mehr Selbstverantwortung für eine aktive soziale Dorfentwicklung
Interessierte können ihre Projektskizzen bis zum 20. November 2023 einreichen.
Ausführliche Informationen dazu finden Sie unter: www.engagiert-im-landkreisgoettingen.de/informiert/foerdermittel-datenbank/ansicht/soziale-dorfentwicklung