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Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit
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Ehrenamtskarte

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Herzlich willkommen

... auf der Homepage der Freiwilligenagentur OHA des Paritätischen

Die Freiwilligenagentur OHA ist eine zentrale Beratungsstelle für freiwilliges Engagement und Vereinsarbeit im Landkreis Göttingen (Altkreis Osterode am Harz).
Sie leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Stärkung und Förderung des ehrenamtlichen Engagements.

Ihre zentralen Aufgaben sind:

  • Interessierte Freiwillige zu unterstützen für sich ein sinnvolles und interessantes Betätigungsfeld in einer gemeinnützigen Organisation oder einem Projekt zu finden.
  • Bürgerinnen und Bürger sowie Initiativen bei der Verwirklichung eigener Ideen oder Projekte zu unterstützen.   
  • Gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Initiativen zu helfen, für ihre Aktivitäten engagierte Menschen zu gewinnen.
  • Information und Beratung von gemeinnützigen Vereinen, Organisationen und Initiativen rund um die Vereinsarbeit.
  • Aus- und Fortbildungen für Ehrenamtliche zu organisieren.
  • Eigene Projekte zur Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements zu initiieren.

Sie richtet sich an alle Bürgerinnen und Bürger und bietet gemeinnützigen Organisationen und Vereinen im Bereich Bildung, Kultur, Soziales, Gesundheit, Integration und Umwelt Unterstützung an.

Unsere Beratungen sind kostenfrei.

Die Freiwilligenagentur OHA des Paritätischen wird durch das Nds. Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung mitfinanziert.

 

 

Aktuelles

Verkehrswacht Bad Lauterberg sucht dringend Nachwuchs

Die Verkehrswacht Bad Lauterberg sucht dringend neue Mitglieder, die sich auch aktiv an der wichtigen ehrenamtlichen Arbeit der Verkehrs-Unfallprävention beteiligen. Gesucht werden laut dem 1. Vorsitzenden der Verkehrswacht Bad Lauterberg, Axel Ludwig, interessierte Personen aus Bad Lauterberg und der näheren Umgebung, die Freude an einer ehrenamtlichen Arbeit im Dienste der Verkehrssicherheit haben.

Derzeit zählt die Verkehrswacht Bad Lauterberg noch 54 Mitglieder, die in der Regel die Arbeit der Verkehrswacht eher finanziell unterstützen. Aber in der Verkehrssicherheitsarbeit gibt es eine Vielzahl von Möglichkeiten und Projekten, die vor Ort durchgeführt werden können. Dabei gibt es keinerlei Verpflichtungen, alle Aktionen und Projekte zu übernehmen. Jeder kann seinen Zeitaufwand selbst festlegen und nach seinen eigenen Fähigkeiten und Prioritäten mitwirken. Unterstützung bekommt man außer von der Landesverkehrswacht Niedersachsen auch von benachbarten Verkehrswachten im Landkreis Göttingen und vom Gebietsbeauftragten Dirk Hitzing. Laut Hitzing besteht für die Verkehrswacht Bad Lauterberg durchaus die Gefahr, dass deren Aktivitäten sich stark reduzieren oder gar die Auflösung zu befürchten ist, wenn nicht kurzfristig neue aktive Mitglieder gefunden werden.

Es bietet sich für neue Mitglieder die Möglichkeit, an Aktionen in Kindergärten, Schulen oder auch Senioren-Vereinigungen teilzunehmen und hier Verkehrssicherheits-Präventions-Arbeit zu leisten. Fahrsicherheits-Trainings, „Fit im Auto“-Veranstaltungen für Senioren, Aktionen zum Schulbeginn, Verkehrserziehung in Kindergärten oder Aktivitäten zur Vermeidung von Unfällen durch Wildwechsel usw. sind, zum Teil in Kooperation mit Nachbar-Verkehrswachten, machbar. Auch der kurzfristige „Aufstieg“ in den Vorstand der Verkehrswacht ist durchaus möglich.

Sollte Interesse an dieser Aufgabe bestehen, so wenden sich Interessenten, männlich oder weiblich, egal welchen Alters, bitte an den 1. Vorsitzenden der Verkehrswacht Bad Lauterberg, Axel Ludwig, erreichbar unter 05524931869, den Gebietsbeauftragten der Landesverkehrswacht, Dirk Hitzing, Telefon 0171-7103647 oder Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder direkt an die Landesverkehrswacht Niedersachsen, Herrn Tim Hey, unter der Telefonnummer 0511-35772688 bzw. Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!  Alle drei Herren geben gerne Auskunft zur Arbeit der Verkehrswacht bzw. beantworten Ihre Fragen.

Quelle: 1.3.2024 https://www.lauterneues.de/index.php/nachrichten/aktuell/20013-neue-mitstreiter-fuer-wichtige-ehrenamtliche-taetigkeiten-benoetigt

Der Harzkurier informiert - demnächst Sonderseite "Nachrichten aus den Vereinen"

Beim Harzkurier wird sich zukünftig bei der Veröffentlichung von Vereinsnachrichten einiges ändern.

"Aufgrund der Fülle an Berichten, die uns täglich erreichen, sowie der veränderten Seitenstruktur und dem sich stetig wandelnden Leseverhalten werden wir künftig auf die Veröffentlichung von Berichten über Finanzspenden unter 500 Euro, Vereins-, Studien- und Klassenfahrten sowie Wanderungen, Tagesausflüge sowie sonst wie geartete kulinarische Zusammenkünfte verzichten. Berichte über Sachspenden werden künftig nur noch veröffentlicht, wenn der Warenwert der Spende im Bericht genannt wird und er die 500-Euro-Grenze überschreitet.
Gerne können Sie uns Ihre Berichte über Vereinsnachmittage, Jahresversammlungen, Veranstaltungen und Feste weiterhin per E-Mail an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! zukommen lassen, die wir dann auf der in unregelmäßigen Abständen erscheinenden Sonderseite „Nachrichten aus den Vereinen“ veröffentlichen werden.
Wir hoffen auf Ihr Verständnis."

 Quelle: Harzkurier, 5.12.2023

Handreichung: Gemeinnützigkeit und Protest gegen Rechtsextremismus

Proteste für Demokratie und gegen Rechtsextremismus.
Viele gemeinnützige Organisationen sind an Demonstrationen beteiligt.
Doch mit dieser klaren Positionierung gegen rechtsextreme Kräfte gehen auch Unsicherheiten einher.
Besonders das Gemeinnützigkeitsrecht stößt hier an seine Grenzen.

Die Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung hat daher eine digitale Handreichung
zum Thema Gemeinnützigkeit und Demonstrationen gegen Rechtextremismus zusammengestellt.
Hier werden verschiedene Szenarien unter aktuellen rechtlichen Gesichtspunkten durchgespielt und
Grenzen des gemeinnützigen Engagements aufgezeigt.
Die Handreichung ersetzt allerdings keine Rechtsberatung, sondern dient als unverbindlicher Hinweis.

Die digitale Handreichung „Dürfen Vereine gegen Rechtsextremismus demonstrieren?“
ist
auf der Webseite der  Allianz Rechtssicherheit für politische Willensbildung zu finden.

Kurzfassung: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/duerfen-vereine-demonstrieren/

Lange Version: https://www.zivilgesellschaft-ist-gemeinnuetzig.de/duerfen-vereine-gegen-rechtsextremismus-demonstrieren-gefahr-gemeinnuetzigkeit/

Quelle: newsletter der bagfa

Neu ab 01.01.2024: Das Zuwendungsempfängerregister

Es klingt nach mehr Bürokratie und Datenkrake, doch könnte das Zuwendungsempfängerregister, das ab dem
01.01.2024 seinen Dienst antritt, durchaus hilfreich sein. Es soll Sicherheit und Transparenz für Spender schaffen
und als Grundlage für die Digitalisierung des Spendenverfahrens dienen.
Alle gemeinnützigen Organisationen, wie Vereine, Stiftungen oder gemeinnützige GmbHs, die nach dem
Körperschaftssteuergesetz steuerbefreit sind, sollen dort aufgeführt werden.

Mehr Infos zum Zuwendungsempfängerregister finden Sie beim Haus des Stiftens

(Stand: 28.11.2023, 9:58 Uhr)

 

Hierzu bietet die DSEE Online-Veranstaltungen an:  #DSEEinformiert: Zuwendungsempfängerregister



Das neue Zuwendungsempfängerregister soll ab dem 1. Januar 2024 kommen. Doch was bedeutet das für gemeinnützige Organisationen? Einige befürchten neue bürokratische Herausforderungen für Vereine und Stiftungen. Dabei soll der Registereintrag automatisch durch die Finanzbehörden erfolgen. Kann das klappen? Und was ist überhaupt Hintergrund und Zweck des neuen Registers?

Zu diesen Fragen geben wir gemeinsam mit Rechtsanwalt Alexander Vielwerth direkt nach dem Start des ZER Auskunft und Einblicke in erste praktische Erfahrungen.
Meldet euch jetzt für eine der Infoveranstaltungen an – klickt einfach auf den Veranstaltungstitel: