Steuererklärung für Vereine ist auch ohne Mitgliederversammlung 2020 möglich!
Herzberg, 19.4.2021
Die ersten Aufforderungsschreiben zur Abgabe der Körperschaftssteuererklärung für Vereine sind letzte Woche niedersachsenweit verschickt worden.
Nun haben einige Vereine coronabedingt keine Mitgliederversammlung für das Jahr 2020 abhalten können und somit kein MGV-Protokoll 2020.
Kein Problem, lt. Info des Finanzamtes Herzberg. Die MGV muss nicht "extra für die Steuererklärung" durchgeführt werden.
Abzugeben sind dann nur die Steuererklärung, eine formlose Zusammenstellung der Einnahmen und Ausgaben des Vereins für die Jahre 2018, 2019, 2020 sowie die vorhandenen Protokolle der Mitgliederversammlungen 2018 +2019. Ggf. noch der Bericht der Kassenprüfung von 2020.
Die Abgabe erfolgt elektronisch. Nur in Härtefällen darf die Steuerklärung in Papierform abgegeben werden!
Quelle: Telefonat mit FA Herzberg