Der Bundestag hatte im März 2020 Änderungen im Bürgerlichen Gesetzbuch beschlossen, durch die die Handlungsfähigkeit von Vereinen während der Corona-Krise gesichert werden sollte.
Nun hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) diese „Corona-Sonderregeln“, die beispielsweise virtuelle Gremiensitzungen und andere Erleichterungen für die Beschlussfassungen von Gremien gemeinnütziger Organisationen erlauben, bis Ende 2021 verlängert
- Nähere Infos:
- https://www.hausdesstiftens.org/corona-regelungen-verlaengert-bis-ende-2021/?utm_source=CleverReach+GmbH+&utm_medium=email&utm_campaign=Stifter-News+im+Dezember&utm_content=Mailing_13775481-
- https://www.bmjv.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/102920_Virtuelle_Hauptversammlung.html
Quelle: newsletter lagfa 23.12.2020